Hygieneplan Franz-Jacob-Str. 4 A

Bei unseren Veranstaltungen gilt momentan die 2 G Regel und es besteht eine Maskenpflicht!

Hygieneplan

Stand: 24.11.2021

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Um sich selbst und andere zu schützen, beachten wir daher weiterhin die AHA+L+A-Formel:

  • AHAAbstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen
  • L: regelmäßiges Lüften
  • A: Corona-Warn-App benutzen

Ab dem 24.11.2021 gilt in den Geschäftsräumen die 3-G-Regelung. Das heißt jeder, der die Geschäftsräume betritt, muss einen aktuellen Nachweis bei sich führen und am Eingang vorzeigen, dass er entweder:

  • Genesen (Achtung: bei Ablauf des Genesenstatus vor dem 19. März 2022 ist entweder ein einmaliger Impfnachweis oder ein aktueller negativer Testnachweis vorzuzeigen)
  • Geimpft (vollständiger Impfschutz: in der Regel 2 Impfungen, nur 1 Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder evtl. Booster-Impfung)
  • Getestet ( negatives Testergebnis:nicht älter als 24h durch eine offizielle Teststelle oder für Betriebsangehörige einen Test unter Aufsicht in einem gesonderten Raum in der Geschäftsstelle im Eingangsbereichnicht älter als 48h durch einen PCR-Test oder vergleichbaren Testverfahren)

ist. Mit der regulären Eintragung in unsere Anwesenheitsliste wird gleichfalls durch jeden Besucher der Geschäftsräume bestätigt, dass uns ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde.

Wir handeln nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit.

Für unsere Geschäftsräume gilt im Einzelnen:

  • Die Anzahl der arbeitenden Personen in den einzelnen Räumlichkeiten ist zu regulieren:
    • Gesamtes Stockwerk: 22 Personen
    • Büro 03 Kurtzrock: max. 3
    • Büro 02 Hofmann: max. 2
    • Büro 05: 2
    • Büro 06: 2
    • Sekretariat 07 (GUTe): 2
    • Gruppenraum 04: max. 8 inkl. Dozenten
    • Jeweils Coachinräume 01.1-01.3: maximal 2 Haushalte, 3 Personen (ein Dozent/Coach mit einem Teilnehmerhaushalt maximal 2 erwachsene Personen; Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet)
    • Konferenzraum 08: max. 8
    • Ausgenommen ist hierbei eine kurzzeitige Überschreitung der festgelegten Personenanzahl unter einer Dauer von 15 Min (Angaben des Gesundheitsamtes)
  • Alle Mitarbeiter/Coaches dürfen nur nach Anmeldung bzw. festgelegter Raum- & Zeitplanung in den Geschäftsräumen arbeiten.
  • Es besteht Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) auf den Verkehrswegen sowie in den Geschäftsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Direkt am Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden.
  • Im Eingangsbereich ist eine Anwesenheitsliste ausgelegt, auf der sich alle eintretenden Personen eintragen und beim Verlassen wieder austragen müssen (inkl. Hinterlegung von Kontaktmöglichkeiten); hier ist auch Desinfektionsmittel für alle Eintretenden zur Verfügung, um sich beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
  • Anwesenheitsliste wird in Form eines Klemmbretts geführt, dass jeden Morgen durch den Sekretär aktualisiert wird und das Blatt des Vortags in einen dafür vorgesehenen Hefter ablegt. Die Anwesenheitslisten müssen 4 Wochen aufbewahrt werden und werden dann vernichtet.
  • In den jeweiligen Toilettenräumen (Damen/ Herren) dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten.
  • Die allgemeinen Räumlichkeiten und Kontaktflächen werden durch Reinigungspersonal regelmäßig gereinigtDie Reinigung folgender Geräte nach dauerhafter Beendigung der Benutzung durch eine Person einmalig oder durch ständig wechselnde Benutzung mehrerer Personen jeweils beim Wechsel (Durchgeführt durch die vorangegangene Person): Telefone, Tastaturen, ggfl. Bildschirme, Drucker, Oberflächen, Stifte, Kühlschranktürengriffe, Kaffeemaschine, Wasserkocher, weitere Kontaktflächen, etc.. Dafür werden Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt.
  • Nach einem Gespräch/ Coaching ist der Tisch und die Sitzmöbel durch den Gesprächleiter/ Coach zu reinigen. Durch Wischdesinfektion durch die dafür zur Verfügung gestellten Desinfektionstücher.
  • Regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten ist durch die innewohnenden Personen durchzuführen:
    • Vor der Nutzung eines Raumes für 10 Min
    • Normale Büronutzung alle 60 Min für 3 Min
    • Während einer Besprechung alle 20 Min für 3 Min
  • Das Tragen von einer Mund-Nasen-Bedeckung während eines Beratungsgespräches ist situativ den Mitarbeitern selbst überlassen. D.h. bei einer möglichen Gefährdung von Personen, die zur erhöhten Risikogruppe gehören, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung angebracht (bei Gesprächen muss auch der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden)
  • Die Möglichkeit des Homeoffice steht den Mitarbeitern zur Verfügung, der Umfang ist aber von den anliegenden Arbeitsanliegen abhängig.
  • Durch die GUTe wird allen angestellten MitarbeiterInnen die Möglichkeit zweimal wöchentlich unter Aufsicht (prädestiniert sind hierfür die Mitarbeiter, die an der Schulung durch den betriebsärztlichen Dienst teilgenommen haben) einen Selbsttest durchzuführen und diesen auch durch die GUTe zu bescheinigen (siehe Anhang Testkonzept durch den betriebsärztlichen Dienst)
  • Eine Belehrung über die festgelegten Hygieneregeln mit den entsprechenden Mitarbeitern und Teilnehmern ist durch die GUTe durchzuführen.
  • Jeder sollte auf die persönlichen Hygieneregeln achten, um Mitmenschen nicht zu gefährden (Niesen/Husten in Armbeuge oder Taschentuch, Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen unnötig im Gesicht wischen, bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben bzw. einen Arzt aufsuchen).
  • Bei relevantem Kontakt oder dem Erscheinen von Symptomen bezüglich COVID 19 ist sich unverzüglich bei der GUTe und entsprechenden Stellen zu melden.

Bleiben Sie gesund!!!!