Mitgliedschaft

aktueller Stand 03.2021

Es gibt verschiedene Arten der Mitgliedschaft:

Die Entdecker-Mitgliedschaft wird generell nur für 12 Monate abgeschlossen und kann bei Interesse danach in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden (diese Mitgliedschaft ist ohne Stimmrecht auf der Mitgliedervollversammlung) .

Die ordentliche Mitgliedschaft verlängert sich, wenn nicht rechtzeitig zum 30.9. des Jahres gekündigt wird, automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Mitgliedervollversammlung erteilt und ist beitragsfrei gestellt.

Die Förder-Mitgliedschaft, die mit Ihrem Beitrag die Arbeit des Vereines unterstützen wollen. Diese Mitgliedschaft steht natürlichen und auch juristischen Personen offen.

Der Jahresbeitrag ist vom Mitglied selbst festzulegen.

Der empfohlene Mindestbeitrag beträgt jährlich:
für natürliche Personen Euro 60,- €
(bei unterjähriger Zahlung 16,- € pro Quartal bzw. 6,- € pro Monat).
Minderjährige unter 16 Jahre zahlen die Hälfte = jährlich Euro 30,- €
(bei unterjähriger Zahlung 8,- € pro Quartal bzw. 3,- € pro Monat).
für juristische Personen ist die Höhe der Spende jährlich mindestens 60,- €