Spenden und Spendenbescheinigung

Spenden und Zuwendungen an den K.U.L.T. e.V. können Sie nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzen.

Spenden an den K.U.L.T. e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Diese können Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Aktuell bei Spenden bis 300 € vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung.

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges oder eine Buchungsbestätigung.

Spendenüberweisungen für K.U.L.T. e.V. unter Angabe des zu fördernden Projektes und ggf. dem Hinweis ohne Namensveröffentlichung (wenn Sie bei eventuellen Auflistungen nicht erscheinen möchten) bitte auf unser Konto:

VOLKSBANK IBAN: DE 63 1009 0000 2861 3370 09

K.U.L.T. e.V.

VEREINSREGISTER VR 9014 B

STEUERNUMMER: 27/670/52752